Ihr digitaler Wegweiser
Transparenz, Quellenstand und Grenzen
Dieser Lotse wird von Blumen Oppenberg betrieben. Das Unternehmen bietet selbst friedhofsgärtnerische Leistungen, Dauergrabpflege und Steinmetzarbeiten an. Dieser wirtschaftliche Bezug wird nicht verborgen.
Die kommunalen Gebühren stammen aus den jeweils amtlich veröffentlichten Gebührensatzungen von Gelsenkirchen/GELSENDIENSTE, Essen/Grün und Gruga und Gladbeck/ZBG. Der Lotse nutzt einen lokal geprüften Fallback-Datenstand und kann eine serverseitig automatisch aktualisierte Gebühren-Datei einlesen. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen und der konkrete Gebührenbescheid.
- Friedhofsgebührensatzung Gelsenkirchen
- Gebührensatzung Friedhöfe Essen
- ZBG Gladbeck – Friedhofsgebührensatzung 2026
- Friedhofssatzung Gelsenkirchen
- Offizielle Übersicht der Grabarten
- FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG
- Bundesrecht zum allgemeinen Schonbetrag
- Bundessozialgericht zur Bestattungs- und Grabpflegevorsorge
Der Lotse ersetzt keine Rechts-, Sozial-, Steuer-, Bestattungs- oder Friedhofsberatung. Private Kosten von Bestattern, Steinmetzen, Friedhofsgärtnern, Floristen oder Krematorien sind keine kommunalen Gebühren. Der Gesamtkostenrechner führt diese Bereiche deshalb getrennt zusammen und kennzeichnet frei eingegebene beziehungsweise private Beträge ausdrücklich.